Benützungsordnung / Parkplätze
Diese Benützungsordnung ist für sämtliche Benützer der Sportanlage Riet verbindlich und ist Bestandteil
der Dauermietverträge sowie für die Mietverträge bei Veranstaltungen.
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Parkplatzmöglichkeiten
Die öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätze befinden sich in den blau markierten Bereichen rund um die Sportanlage. Falls diese belegt sind, ist der Parkplatz beim Bahnhof in 7 Minuten erreichbar.
Tarife
Für die Tarifgestaltung, Tarifeinteilung und Ausnahmeregelungen ist der Gemeinderat Sargans verantwortlich.
Anfragen und Reservationen sind direkt an die Betriebsleitung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen.
Für kommerzielle Anlässe (mit oder ohne Festwirtschaft) ist zudem die Bewilligung bei der Gemeinde Sargans einzuholen.
Unter den folgenden Links sind die Formulare auf der Webseite der Gemeinde Sargans verfübar:
- Gesuch A: Bewilligung Durchführung einer Veranstaltung
- Gesuch B: Festwirtschaftspatent