Gemäss Weisung des Kantons St. Gallen aufgrund der BAG Beschlüsse vom 8.9.2021, gelten ab Montag 13.9.2021 folgende Massnahmen.
Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren:
- Innenbereiche von (Hotel-)Bars und Restaurants
- Freizeit-, Sport und Unterhaltungsbetriebe, wie Theater, Kinos, Casinos, Schwimmbäder, Museen, Zoos etc.
- Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen). Ausgenommen sind Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durchgeführt werden (z.B. Sporttrainings oder Musikproben).
Hygienevorschriften und Schutzkonzepte
Grundsätzlich sind die Sportaktivitäten nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverein ein Schutzkonzept hat. Dieses Schutzkonzept muss auf dem Muster-Schutzkonzept von Swiss Olympic aufbauen und somit die Rahmenvorgaben einhalten. Es zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, sodass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Vereine und Clubs können sich bei Fragen an den jeweiligen Dachverband wenden.