Der Bund und der Kanton St. Gallen haben auf den 6. Dezember neue Corona-Verhaltensregeln definiert.
Link zu den Weisungen des Kantons St. Gallen → Coronavirus im Sport | sg.ch Hier sind auch weitere Informationen für die verschiedenen
Auflagen der Sportverbände angegeben.
Zertifikatspflicht ab 6. Dezember 2021 für Personen ab 16 Jahren:
- Die Zertifikatspflicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien.
Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. - Bei Veranstaltungen im Freien gilt die Zertifikatspflicht neu ab 300 Personen.
Erweiterte Maskentragpflicht im Kanton St.Gallen ab 2. Dezember 2021:
Die Auslastung der Intensivstationen ist aktuell hoch. Deshalb haben die Regierungen der vier Ostschweizer Kantone (AR, AI, SG, TG) eine erweiterte
Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt im Kanton St.Gallen ab Donnerstag, 2. Dezember 2021.
Die erweiterte Maskentragpflicht gilt an folgenden Orten:
- an Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, zum Beispiel an Sportanlässen, Konzerten oder Partys sowie in Kinos und Theatersälen;
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat zudem eine Maskentragpflicht in sämtlichen öffentlich zugänglichen Innenräumen beschlossen.
Dazu gehören zum Beispiel Museen, Bibliotheken, Sportanlagen (für Besucher und Zuschauer; Personen, welche Sport treiben, brauchen keine Maske
zu tragen, müssen aber ab 16 Jahren ein gültiges COVID-Zertifikat vorweisen), Fitnesscentren und Badeanstalten sowie Bars und Clubs. Zudem muss
die Konsumation von Getränken und Speisen im Sitzen erfolgen.
Die erweiterte Maskentragpflicht gilt unabhängig davon, ob der Zugang an einem Ort bereits auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Ausgenommen
von der Maskentragpflicht sind insbesondere Kinder unter 12 Jahren und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere
medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.