Diese Benützungsordnung ist für sämtliche Benützer der Sportanlage Riet verbindlich und ist Bestandteil der Dauermietverträge sowie für die Mietverträge bei Veranstaltungen.
Die öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätze befinden sich in den blau markierten Bereichen rund um die Sportanlage. Falls diese belegt sind, ist der Parkplatz beim Bahnhof in 7 Minuten erreichbar.